Steuerrecht
Das Steuerrecht ist das Spezialgebiet des öffentlichen Rechts, das die Festsetzung und Erhebung von Steuern regelt. Abgesehen von der Abgabenordnung ist das Steuerrecht in einer Vielzahl gesetzlicher Regelungen verankert. Dies und zahlreiche Ausnahmen, Sonderregelungen und diverse Gestaltungsspielräume lassen das deutsche Steuerrecht kompliziert und intransparent erscheinen und erschweren die Rechtsanwendung.
Darüber hinaus sollten bei der steuerlichen Beratung auch höchstrichterliche Entscheidungen Beachtung finden. Daher ist die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung, so wie die detaillierte Analyse der Mandantensituation für eine effiziente und wirtschaftliche Beratung unabdingbar.
Wir stehen unseren Mandanten grundsätzlich in allen steuerlich relevanten
Beratungsbereichen zur Seite. Bei der Deklaration, der Verhandlung mit
dem Finanzamt, bei Betriebsprüfungen sowie im außergerichtlichen
Rechtsbehelfsverfahren und im Finanzgerichtsprozess vertreten wir die
Interessen der Mandanten bei schwierigen und anspruchsvollen Problemstellungen.
Bei Fragen zum Steuerrecht, Steuerstrafrecht oder zur Planung von
Unternehmensnachfolge oder Unternehmensverkauf: Gestaltungsberatung
erhalten unsere Mandanten unter rechtlichen und steuerlichen
Gesichtspunkten auf Wunsch aus einer Hand, was unnötige
Abstimmungsprobleme vermeidet und so möglichst schnell die optimale Lösung
finden lässt.
In diesem Bereich schätzen wir jedoch insbesondere auch die zum Teil bereits
sehr langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern, die häufig Ihr Unternehmen besonders gut kennen und unsere
Unterstützung in besonderen Situationen schätzen.
Selbstverständlich bieten wir alle Bereiche der Steuerberatung an.
Jahresabschlüsse, Buchhaltungen und Steuererklärungen fertigen wir mit
hochqualifizierten Partnern und unter Anwendung modernster Datenverarbeitung.


